Immobilienrecht bei der Kanzlei Andreas Stamm

Ihr Partner für Immobilienrecht in Wiesbaden

Der Kauf einer Immobilie ist nach wie vor sowohl für private Käufer als auch für institutionelle Anleger auch wegen des weiterhin günstigen Zinsniveaus attraktiv. Dabei handelt es sich um eine sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht weitreichende Investition. Diese besondere Tragweite erfordert meist eine entsprechende rechtliche Beratung. Als Rechtsanwalt stehe ich Ihnen gern in allen Fragen des Immobilienrechts zur Verfügung. So begleite ich den geplanten Erwerb einer Immobilie mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen, insbesondere Rechtsfragen des abzuschließenden Immobilienkaufvertrages

Hierzu gehören daneben das Grundbuchrecht, die Makler- und Bauträgerverordnung, das Maklerrecht, das Wohnungseigentumsrecht, das Wohnraum- bzw. Gewerberaummietrecht und ggfs. das Erbbaucht. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in den genannten Rechtsgebieten, weshalb Sie eine gründliche Prüfung und Beantwortung der jeweiligen Rechtsfragen erwarten dürfen. Dabei wird eine möglichst umfassende Beratung zur Erreichung Ihrer Ziele angestrebt. 

Ebenso gilt es, die mit einer Immobilientransaktion verbundenen Risiken so weit wie möglich zu reduzieren oder ganz zu vermeiden. Dabei ist zu beachten, dass beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung komplexe Fragen auftreten können, so sind die im Grundbuch vorhandene Belastungssituation (z. B. Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten oder Vormerkungen) und sich daraus ergebende rechtliche Folgen zu bewerten. Dies gilt auch für eine mögliche Denkmalschutzeigenschaft des Objekts, die Frage von Altlasten, eine bestehende Vermietung und für Vor- und Nachteile der
geltenden Teilungserklärung.

Neben einer umfassenden Beratung im Hinblick auf die Gestaltung/Prüfung des Kaufvertrages und weiterer Rechtsverhältnisse begleiten wir Sie gern bei den Vertragsverhandlungen.