Scheidungsvereinbarung bei der Kanzlei Andreas Stamm

Ihr Partner für Scheidungsvereinbarungen in Wiesbaden

Für den Fall einer Trennung bzw. einer bevorstehenden Ehescheidung ist der Abschluss einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung eine Option, um die Scheidung und deren rechtliche Folgen einvernehmlich und kostengünstig zu bewältigen. Als Notar unterstütze ich Sie, auch im Zusammenwirken mit den jeweiligen Rechtsanwälten, bei der Vorbereitung und der Beurkundung einer solchen Vereinbarung. Diese regelt, wie die Vermögensverhältnisse aus der Ehe, mögliche Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften) der Beteiligten für die Zeit nach einer Scheidung ausgestaltet werden sollen. Auch andere im Zusammenhang mit der Trennung stehende Fragen, wie Kindesunterhalt und das Umgangsrecht können in diesem Vertrag verbindlich geregelt werden.

Die so getroffene Vereinbarung bildet die Grundlage für ein Scheidungsverfahren.